AGBs

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
ProEventLighting Veranstaltungstechnik
Daniel Müller
Neuer Weg 21
56379 Winden
und seinen Kunden im Bereich Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie damit verbundener
Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand
Der Anbieter vermietet Veranstaltungstechnik (insbesondere Licht-, Ton-, Video- und
Bühnentechnik) und erbringt damit verbundene Dienstleistungen (Lieferung, Aufbau, Betreuung,
Abbau).

3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer).
Sofern nicht anders vereinbart:
50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
Restzahlung spätestens bis Veranstaltungsbeginn
Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen zu berechnen.

5. Kaution
Der Anbieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
Die Höhe wird individuell festgelegt.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände.
6. Mietzeitraum
Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe der Technik und endet mit deren Rückgabe.

7. Pflichten des Mieters
Der Kunde verpflichtet sich:
zur sachgemäßen Nutzung der Technik
zur Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften
zur Sicherstellung eines geeigneten Stromanschlusses
zur Gewährleistung eines sicheren Aufstellortes
zur unverzüglichen Meldung von Schäden
Eine Weitervermietung ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig.

8. Haftung des Mieters
Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Mietgegenstände während der
Mietdauer – auch ohne eigenes Verschulden.
Schäden werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

9. Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände ausreichend gegen Schäden, Verlust und
Diebstahl zu versichern, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

10. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für Ausfälle durch höhere Gewalt (z. B. Wetter, Stromausfall, behördliche Auflagen) wird keine
Haftung übernommen.

11. Schlechtwetterregelung (Outdoor-Veranstaltungen)
Bei Outdoor-Veranstaltungen trägt der Kunde die Verantwortung für geeignete Schutzmaßnahmen
(z. B. Überdachung, Wetterschutz).
Der Anbieter ist berechtigt, den Betrieb bei Gefahr für Mensch oder Technik einzustellen.

12. Stromversorgung
Der Kunde stellt eine den Anforderungen entsprechende Stromversorgung bereit.
Für Schäden durch ungeeignete Stromversorgung übernimmt der Anbieter keine Haftung.

13. Lieferung, Aufbau und Abbau
Der Kunde gewährleistet freien Zugang zum Veranstaltungsort.
Verzögerungen durch den Kunden können zusätzliche Kosten verursachen.

14. Technikerleistungen / Mehrstunden
Gebuchte Einsatzzeiten sind verbindlich.
Mehrstunden werden gesondert berechnet.
Es können Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertage anfallen.

15. Rücktritt / Stornierung
Bei Stornierung gelten folgende Gebühren:
bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
13–7 Tage: 50 % des Auftragswertes
unter 7 Tage: 80 % des Auftragswertes
Bereits entstandene Kosten sind vollständig zu erstatten.

16. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe der Technik auf den Kunden über und endet mit ordnungsgemäßer
Rückgabe.

17. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu melden.
Der Anbieter ist zur Nachbesserung berechtigt.

18. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: 01.05.2026